Die Familienversicherung für Studenten

Wann sie endet und was danach kommt

Studierende sind häufig über ihre Eltern familienversichert. Der Nachweis der Krankenkasse, den du für die Immatrikulation benötigst, ist dann reine Formsache. Wann du dich allerdings von der Unkompliziertheit der Familienversicherung verabschieden und dich selbst um eine teure Krankenversicherung kümmern musst, erfährst du hier:

Die Einkommensgrenze - Wie viel darf ich verdienen?

Um familienversichert zu bleiben, darfst du nicht mehr als 505 Euro (beziehungsweise 538 Euro bei einem Minijob) Gesamteinkommen im Monat haben. Zu diesem Gesamteinkommen zählt nicht nur dein Arbeitsentgelt, sondern unter anderem auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen.

Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Einkommensgrenze führt nicht zum Ende der Familienversicherung. Bei einer Beschäftigung bis zu drei Monaten im Kalenderjahr musst du dir um deine Familienversicherung keine Sorgen machen. Das bedeutet, dass das Jobben während der Semesterferien keine Einkommensgrenze hat.

Zum Einkommen zählen:

  • Bruttoeinkommen aus Beschäftigung (einschließlich erwarteter Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld),
  • Gewinn aus selbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • Zinserträge aus Einmalzahlungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen),
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinserträge aus Einmalzahlungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen)
  • Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten,
  • steuerpflichtige Unterhaltsleistungen.

Nicht dazu gehören Abschreibungen, Werbungskosten, BAföG, Sparerpauschbetrag, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.

Die Altersgrenze - Bis zu welchem Alter bin ich familienversichert?

Grundsätzlich bist du bis zu deinem 18. Lebensjahr familienversichert. Wenn du danach noch nicht erwerbstätig bist, also zum Beispiel noch zur Schule gehst, bleibst du bis zum 22. Lebensjahr in der Familienversicherung. Als Student, das heißt wenn du nachweislich ein Studium oder eine anerkannte Ausbildung absolvierst, besteht die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Ausnahmen der Altersgrenze

Bei freiwilligem Wehrdienst und freiwilligem sozialen Jahr (FSJ) besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Familienversicherung bis zu einem Jahr. Im Fall der Dienstpflicht, die zu einer Verzögerung der Ausbildung führt, bleibt die Familienversicherung für die Dauer des geleisteten Dienstes über das 25. Lebensjahr bestehen.

Die Altersgrenze entfällt ganz, wenn die Versicherten wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Auslandsaufenthalte - Wann greift die Familienversicherung?

Grundsätzlich bleibt man nur so lange familienversichert, wie der Wohnsitz in Deutschland besteht. Das bedeutet, dass bei längeren Auslandsaufenthalten die Familienversicherung wegfallen kann. Deshalb solltest du unbedingt vorher mit deiner Krankenkasse sprechen. Mehr zu Krankenversicherungen für Studenten im Ausland findest du hier.

Werkstudentenprivileg

Hinzu kommt das sogenannte Werkstudentenprivileg. Denn solange dein Hauptaugenmerk nachweislich auf dem Studium liegt, gilt die sogenannte 20-Stunden-Regel. Das bedeutet, dass du unabhängig von deinem Gehalt von der Krankenversicherung befreit bist, solange du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.

Familienversicherung endet - Was nun?

Wenn du die oben genannten Kriterien nicht mehr erfüllst, bist du nicht mehr familienversichert. Aber was bedeutet das eigentlich und was kommt jetzt auf dich zu?

Aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland bleibst du auch nach deinem 25. Lebensjahr bei der Krankenkasse deiner Eltern mitversichert. Studierende sind dann automatisch in einer günstigen studentischen Krankenversicherung versichert. Trotzdem empfehlen wir dir, die verschiedenen Krankenkassen und ihre Leistungen zu vergleichen, um die für dich günstigste Krankenkasse zu finden. Du hast die Wahl zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Mitglied in der studentischen Krankenversicherung

Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres beziehungsweise des 14. Fachsemesters kannst du der günstigen studentischen Krankenversicherung beitreten. Damit hast du vollen Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn du die Krankenkasse nicht wechselst, bist du automatisch in der Krankenkasse deiner Eltern mitversichert. Du solltest dich aber vorher über die Leistungen für Studierende informieren (diese können sehr unterschiedlich sein). Die studentische Krankenversicherung endet einen Monat nach Semesterende.