Die Beiträge für die Studententarife der gesetzlichen Krankenkassen
Durch die studentischen Tarife der gesetzlichen Krankenkassen erhältst Du die volle Leistung zum günstigeren Preis.
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht. Du kannst dich zum Beispiel nur an einer Universität oder Hochschule immatrikulieren, wenn du krankenversichert bist. Deine Krankenkasse erhebt gleichzeitig den Beitrag zur Pflegeversicherung und bucht den Gesamtbeitrag von Deinem Konto ab.
Der Krankenkassenbeitrag für Studierende setzt sich aus einem einheitlichen Betrag und einem so genannten Zusatzbeitrag zusammen. Der Zusatzbeitrag ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Das bedeutet, dass Du nicht bei jeder Krankenkasse den gleichen Beitrag zahlen musst. Hier findest Du eine Auflistung der Krankenkassenbeiträge für Studierende.
Der gemeinsame Sockelbetrag beträgt derzeit 10,22 Prozent des aktuellen BAföG-Bedarfssatzes von 855 Euro für Studierende ab 23 Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du selbst BAföG erhältst. Übrigens: Bis Du 25 Jahre alt bist, kannst Du Dich kostenlos bei Deinen Eltern familienversichern lassen. Informationen hierzu findest Du hier.
Die Möglichkeit der günstigen studentischen Krankenversicherung endet mit 30 Jahren. Danach musst Du in die deutlich teurere freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Du kannst Dich aber auch gleich zu Beginn Deines Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen und Dich privat versichern. An diese Entscheidung bist Du dann während Deines gesamten Studiums gebunden.
Beispielrechnung: Krankenkassen-Beitrag für Studierende
Ehepartner und Kinder von Studierenden sind mitversichert
Wenn du verheiratet bist und Kinder hast, kannst du die günstige Krankenversicherung auch für Familienangehörige nutzen. Voraussetzung ist, dass dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin nicht selbst versicherungspflichtig ist.