Student mit Nebenjob - Welche Versicherungen sind nötig?

Ist ein Studentenjob beitragsfrei oder -pflichtig?

Studierende im Job oder Praktikum werden in der Sozialversicherung gesondert behandelt. Hier zeigen wir dir, worauf es ankommt.

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

→ Ein Studentenjob ist versicherungs- und beitragsfrei…

Grundsätzlich ist das Arbeitsverhältnis einer Studentin oder eines Studenten versicherungs-/beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn:

  • die Beschäftigung wöchentlich nicht länger als 20 Stunden ausgeübt wird;
  • während des Studiums an einer Hoch- oder Fachhochschule ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolviert wird (in diesem Fall besteht auch in der Rentenversicherung Versicherungsfreiheit);
  • die Tätigkeit ausschließlich in den Semesterferien ausgeführt wird;
  • das Arbeitsverhältnis von vornherein auf höchstens drei Monate bzw. 70 Tage im Kalenderjahr befristet ist. Bei unerwartetem Überschreiten dieses Zeitrahmens tritt Versicherungspflicht vom Zeitpunkt der Überschreitung an ein. Stellt sich eine Überschreitung bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem die Überschreitung bekannt wird.

→ Ein Studentenjob ist versicherungs- und beitragspflichtig…

Das Arbeitsverhältnis einer Studentin oder eines Studenten ist versicherungs-/beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn:

  • die Beschäftigung über drei Monate hinausgeht, sie wöchentlich mehr als 20 Stunden umfasst, nicht nur auf die Semesterferien beschränkt ist und keinerlei selbstständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird;
  • ein Student im Laufe eines Jahres mehr als 26 Wochen beschäftigt ist. Der Jahreszeitraum ist vom voraussichtlichen Ende der zu beurteilenden Beschäftigung zurückzurechnen. Anzurechnen sind alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden;
  • es sich um ein duales Studium handelt (in diesem Fall besteht auch in der Rentenversicherung Versicherungspflicht).

Unabhängig davon kann je nach Höhe des erzielten Nebenjob-Entgeltes der Anspruch auf Familienversicherung entfallen.

Renten- und Unfallversicherung

Rentenversicherung

Studentische Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Ausnahmen für Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung:

  • die Beschäftigung kurzfristig ist im Sinne des § 8 SGB IV (Befristung innerhalb eines Jahres auf drei Monate oder 70 Arbeitstage);
  • während des Studiums ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum (Zwischenpraktikum) geleistet wird;
  • ein nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum unentgeltlich oder gegen ein monatliches Entgelt bis 450 Euro ausgeübt wird.

Unfallversicherung

Hier fällt kein Beitrag für dich an! Trotzdem sind alle Studentinnen und Studenten generell gesetzlich gegen Unfälle in der Hochschule sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Bei einem Hochschulunfall kommt die Unfallversicherung für die medizinische Heilbehandlung sowie bei Dauerschäden für die Rehabilitation auf und zahlt eventuell eine Verletztenrente.