Die Familienversicherung für Studenten
Wann sie endet und was danach kommt
Studierende sind oft über ihre Eltern in der Familienversicherung versichert. Somit ist Nachweis der Krankenkasse, den du für die Immatrikulation benötigst, nur reine Formsache. Wann du dich jedoch von dem Luxus der Familienversicherung verabschieden musst und dich selbst mit den teuren Krankenversicherungen auseinandersetzen musst, findest du hier:
Die Einkommensgrenze - Wie viel darf ich verdienen?
Um weiterhin familienversichert zu bleiben, darfst du nicht mehr als 445€ (bzw. 455€ wenn du einen Minijob hast) monatliches Gesamteinkommen haben. Zu dem Gesamteinkommen zählt nicht nur dein Verdienst, sondern unter anderem auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkommen aus Kapitalvermögen.
Bei einem gelegentlichen und nicht vorhersehbaren Überschreiten der Einkommensgrenze kommt es nicht zu einer Beendigung der Familienversicherung. Bei einer Beschäftigung von maximal 3 Monaten innerhalb eines Kalenderjahres musst du dir keine Sorgen um deine Familienversicherung machen. Das heißt, dass das Jobben während der Semesterferien keine Einkommensgrenze hat.
Die Altersgrenze - Bis zu welchem Alter bin ich familienversichert?
Ausnahmen der Altersgrenze
Bei einem freiwilligen Wehrdienst und Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) besteht der Anspruch die Familienversicherung auf bis zu einem Jahr zu verlängern. In dem Fall der Dienstpflicht, wodurch die studentische Ausbildung verzögert worden ist, bleibt die Familienversicherung für die Dauer der geleisteten Zeit über dem 25. Lebensjahr bestehen.
Die Altersgrenze entfällt komplett, wenn sich der Versicherte aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen kann.
Auslandsaufenthalte - Wann greift die Familienversicherung?
Grundsätzlich bleibt man nur familienversichert, solange der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt. Das heißt, dass bei längeren Auslandsaufenthalten die Familienversicherung entfallen kann. Deshalb solltest du vorher unbedingt deine Krankenkasse sprechen. Mehr zu Krankenversicherungen für Studenten im Ausland findest du hier.
Werkstudentenprivileg
Hinzukommt das sogenannte Werkstudentenprivileg. Denn solange dein Hauptfokus nachweislich auf dem Studium liegt, gilt die sogenannte 20-Stunden Regel. Das heißt unabhängig von deinem Gehalt bleibst du von der Krankenversicherung befreit, solange du nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest.
Familienversicherung endet - Was nun?
Erfüllst du die oben genannten Kriterien nicht mehr, bist du nicht familienversichert. Doch was heißt das eigentlich und was kommt jetzt auf dich zu?
Wegen der Versicherungspflicht in Deutschland bleibst du nach deinem 25.Lebensjahr weiterhin bei der Krankenkasse deiner Eltern versichert. Studenten sind dann automatisch in einer günstigen studentischen Krankenversicherung versichert. Trotzdem empfehlen wir den Vergleich mit verschiedenen Krankenkassen und dessen Leistungen, um die für dich günstigste Krankenkasse zu finden. Hierbei hast du die Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenkasse.
Studentische Krankenversicherung
Bis zum 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester können Studenten Teil der günstigen Studenten-Krankenversicherung sein. Hierbei haben Studierende kompletten Anspruch an alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die studentische Krankenversicherung endet einen Monat nach Semesterende.
Mitglied in der studentischen Krankenversicherung
Studierende werden dann Mitglied in einer günstigen studentischen Krankenversicherung. Falls kein Krankenkassen-Wechsel stattfindet, ist man automatisch in der Krankenkasse der Eltern versichert. Allerdings sollte man sich vorher über die Leistungen für Studierende informieren (die können sehr unterschiedlich sein) und ggf. wechseln.
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