gesetzliche Krankenversicherung

Für Studierende in Deutschland ist die Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil des Alltags. Sie sichert die medizinische Versorgung und ist Voraussetzung für die Immatrikulation an Hochschulen. Dieser Artikel kombiniert alle wesentlichen Informationen und bietet dir einen vollständigen Überblick über Beiträge, Altersgrenzen, Wechselmöglichkeiten und Tipps zur optimalen Auswahl der Krankenkasse.

günstige gesetzliche Krankenkassen im Überblick

Versicherungspflicht für Studierende

In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht für alle Studierenden. Sie müssen entweder in der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert sein. Ohne Versicherungsnachweis ist die Immatrikulation nicht möglich.

Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr

Studierende unter 25 Jahren können oft über die Familienversicherung ihrer Eltern beitragsfrei versichert bleiben. Dies ist jedoch an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Einkommensgrenze: Verdienste über 505€ monatlich führen zum Verlust der Familienversicherung. Ein Minijob bis 538€ monatlich ist jedoch zulässig (Stand 2024). Im Jahr 2025 wird sich dies voraussichtlich auf 535€ bzw. 556€ erhöhen
  • Verlängerung: Bei einem freiwilligen sozialen Jahr oder Wehrdienst kann die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen.

Studentische Krankenversicherung ab 25 Jahren

Nach dem 25. Lebensjahr endet die Familienversicherung, und Studierende müssen sich eigenständig versichern. Hierfür gibt es die studentische Krankenversicherung, die vergünstigte Beiträge bietet. Die wichtigsten Punkte:

  • Beiträge: Diese liegen meist zwischen 110 und 120 Euro monatlich, abhängig vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
  • Gültigkeitsdauer: Der studentische Tarif gilt üblicherweise bis zum 30. Lebensjahr oder maximal bis zum 14. Fachsemester.

Beitragsberechnung: Der monatliche Beitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (7,3 %), dem Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,3 %) und der Pflegeversicherung (3,05 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 3,4 %) zusammen. Ein typischer Beitrag für Studierende beträgt daher um die 110 bis 120 Euro monatlich.

Krankenversicherung für Studierende über 30

Ab dem 30. Lebensjahr endet die Möglichkeit, den günstigen studentischen Tarif zu nutzen. Optionen sind dann:

  • Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mit höheren Beiträgen.
  • Private Krankenversicherung, die unter Umständen günstigere Beiträge bietet, aber in ihrer Leistungsgestaltung anders ist.
  • Verlängerung des Studententarifs: In Ausnahmefällen, z. B. bei Promotionsstudiengängen, Behinderungen oder der Geburt eines Kindes, kann der studentische Tarif verlängert werden.

Steuerliche Vorteile

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben, was zu einer Steuerersparnis führen kann. Vor allem für Studierende, die neben dem Studium arbeiten, kann dies relevant sein. Es lohnt sich, Beitragsbescheinigungen für die Steuererklärung aufzubewahren.

Versicherungsnachweis für die Hochschule

Bei der Immatrikulation muss eine Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse vorgelegt werden. Diese erhältst du von deiner Krankenkasse. Ein Wechsel der Krankenkasse während des Studiums muss ebenfalls gemeldet werden. Privatversicherte benötigen zusätzlich eine Befreiungsbescheinigung von der gesetzlichen Versicherungspflicht.

Wahl der Krankenkasse und Vergleich der Angebote

In Deutschland gibt es zahlreiche gesetzliche Krankenkassen, die in Beitrag und Leistung variieren. Ein Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt sich, da einige Krankenkassen zusätzliche Leistungen für junge Menschen bieten, z. B.:

  • Sportkurse und gesundheitsfördernde Maßnahmen
  • Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten
  • Zuschüsse für Präventionskurse oder alternative Heilmethoden

Ein sorgfältiger Vergleich kann dir helfen, die beste Krankenkasse für deine individuellen Bedürfnisse zu finden. Wichtige Auswahlkriterien sind die Zusatzleistungen, der Service und die regionale Verfügbarkeit.

Wechsel der Krankenkasse

Ein Wechsel der Krankenkasse ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Kündigungsfrist: Zwei Monate zum Monatsende.
  • Mindestbindungsfrist: In der Regel zwölf Monate bei der aktuellen Krankenkasse.
  • Sonderkündigungsrecht: Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags hast du das Recht, außerordentlich zu kündigen.

Besondere Regelungen für internationale Studierende

Für Studierende aus dem Ausland gelten spezielle Regelungen:

  • EU-/EWR-Bürger: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist in Deutschland anerkannt.
  • Studierende aus Nicht-EU-Ländern: Müssen sich in der Regel in Deutschland krankenversichern.
  • Austauschprogramme: Oft bestehen spezielle Vereinbarungen für Austauschstudierende. Informiere dich frühzeitig bei deiner Hochschule.

Private Krankenversicherung und Befreiung von der Versicherungspflicht

Studierende können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, um eine private Krankenversicherung zu wählen. Wichtig dabei:

  • Antragstellung: Innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
  • Unwiderrufbarkeit: Die Befreiung gilt für das gesamte Studium und kann nicht rückgängig gemacht werden.
  • Vorteile und Risiken: Die private Krankenversicherung kann für junge und gesunde Studierende günstiger sein, aber im Alter teurer werden.

Zusatzleistungen der Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten Zusatzleistungen an, die Studierenden zugutekommen:

  • Präventionskurse für Sport und Ernährung
  • Impfungen und Reiseimpfungen
  • Bonusprogramme für regelmäßige Arztbesuche oder Impfungen

Nutze diese Leistungen, um die Krankenkasse optimal zu deinem Vorteil zu nutzen.

Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten

  • Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse für Studierende? Für Studierende unter 25 Jahren beträgt der Beitrag meist zwischen 110 und 120 Euro monatlich.
  • Was passiert ab dem 25. Lebensjahr? Nach dem 25. Geburtstag endet die Familienversicherung, und es fällt ein spezieller Studententarif an.
  • Gilt der Studententarif auch für Studierende über 30? Nein, in der Regel endet der Studententarif mit dem 30. Lebensjahr.
  • Kann ich die Krankenkasse wechseln? Ja, unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von zwei Monaten und einer Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten.
  • Welche Krankenkasse ist die beste für Studierende? Die Antwort hängt von individuellen Bedürfnissen wie Zusatzleistungen und Service ab.
 
 

Die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende bietet eine kostengünstige Absicherung und wichtige Zusatzleistungen, die speziell auf junge Menschen zugeschnitten sind. Durch einen gezielten Vergleich und rechtzeitige Informationen kannst du die optimale Krankenversicherung für deine Studienzeit wählen und dich finanziell sowie gesundheitlich bestmöglich absichern.