Krankenkassennachweis für die Immatrikulation
Was heißt das?
Grundsätzlich ist jeder Studierende laut dem 5. Sozialgesetzbuch versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass bei der Immatrikulation eine Krankenversicherungsbescheinigung vorgelegt werden muss. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, ob du versichert, versicherungsfrei (zum Beispiel Werkstudent), von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig bist. Du musst hierfür einen Nachweis über den Versicherungsstatus bei der gesetzlichen Krankenkasse anfordern. Diese klärt dann, ob du mit Beginn des Semesters beziehungsweise mit dem Tag der Einschreibung eine Versicherung in der GKV besteht oder nicht. Die Krankenkasse übermittelt dann den Nachweis über den Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren direkt an deine Hochschule.
Muss ich den Nachweis immer erbringen?
Auch wenn du
- privat versichert oder
- im Ausland versichert bist
muss dein Versicherungsstatus von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland geprüft und übermittelt werden.
Rechtsgrundlage für die Versicherungsbescheinigung
Die Rechtsgrundlage für die Krankenversicherungsbescheinigung ist die SKV-MV (Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung) des Bundesamtes für Justiz beim Bundesministerium für Justiz- und Verbraucherschutz. In der Anlage 1 wird dort ein Muster für die Bescheinigung angezeigt. Die zuständige gesetzliche Krankenkasse gibt in der Bescheinigung an, ob die Studierenden versichert oder versicherungsfrei beziehungsweise nicht versicherungspflichtig sind. Wichtig: Die Versicherungsbescheinigung muss von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse stammen. Nicht akzeptiert werden.
- Bescheinigungen der privaten Krankenversicherungen,
- Versichertenkarten,
- Mitgliedsbescheinigungen oder
- Versicherungsscheine.
Wenn in der Bescheinigung die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse angegeben ist, erhalten die Studierenden von dieser Kasse zusätzlich (zur eigentlichen Bescheinigung) zwei weitere Meldebögen. Daher wird oft von der 3-fach-Bescheinigung beziehungsweise dem 3-fach-Formular gesprochen. Sie sind der Einschreibung beizulegen. Diese beiden weiteren Formulare dienen der Hochschule für Meldungen an die gesetzliche Krankenkasse zur
- Immatrikulation,
- der Exmatrikulation,
- einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses oder
- dem Wechsel Krankenkasse.
In solchen Fällen ist eine neue Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Wenn keines dieser Szenarien eintritt, genügt das erstmalige Einreichen bei der Immatrikulation.
Nachweis der Familienversicherung
Studierende sind in den meisten Fällen noch kostenlos familienversichert. Dies gilt in der Regel bis zum 25. Lebensjahr. Welche weiteren Bedingungen für die Familienversicherung gelten, kannst du hier herausfinden.
Wenn du noch familienversichert bist, ist der Nachweis der Krankenversicherung ganz einfach. Die Immatrikulationsbescheinigung bekommst du von der Krankenkasse deiner Eltern. Das geht entweder direkt in der Geschäftsstelle oder auf der Internetseite deiner Krankenkasse. Danach läuft alles wie von selbst! Du musst dich nicht darum kümmern, denn die Krankenkasse setzt sich automatisch mit der Hochschule in Verbindung.
Nachweis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Wenn du in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung bist, gilt das Gleiche wie für die Familienversicherung. Wenn du zwischen 25 und 30 Jahre alt bist, kannst du dort Mitglied werden. Den Nachweis bekommst du per Post zugeschickt, nachdem du dich telefonisch mit deiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt hast. Da du bei dem Gespräch nach deiner Versichertennummer gefragt wirst, solltest du diese vorher bereithalten.
Meist kannst du die Immatrikulationsbescheinigung auch online beantragen. Für die gesetzliche studentische Krankenversicherung musst du die Bescheinigung der Krankenkasse schon vor der Immatrikulation haben.
Nachweis der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Wenn du als Student selbst privat krankenversichert bist, brauchst du für die Immatrikulation zwei Dokumente. Das erste Dokument ist die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese bekommst du von deiner letzten gesetzlichen Krankenkasse oder, wenn du noch nie bei einer Krankenkasse warst, von jeder beliebigen Krankenkasse.
Außerdem brauchst du noch eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bei deiner privaten Krankenkasse. Dazu rufst du einfach bei deiner Krankenkasse an.
Welche gesetzliche Krankenkasse stellt die Bescheinigung aus?
Für Mitglieder der gesetzlichen Kasse stellt diejenige Krankenkasse die Bescheinigung aus, bei welcher entweder der Studierende oder der Familienangehörige (fast immer ein Elternteil) versichert ist. Es kann sich auch um diejenige Krankenkasse handeln, bei der zuletzt die Familienversicherung bestand. Wie lange diese zurückliegt, ist dabei unerheblich. Wenn es so eine Kasse nicht gibt, nennt das SGB V im § 173 einige Krankenkassen, die für die Ausstellung einer Bescheinigung zuständig sind.
Die beste Krankenkasse für Studierende findest du mit Hilfe unseres Vergleichsrechners.
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