Krankenversicherung als Promotionsstudent

Wie passt das zusammen?

Der erfolgreiche Abschluss eines Studiums mit Bachelor, Master oder Staatsexamen ist zweifellos ein entscheidender Schritt auf der späteren Karriereleiter. Aber oft noch nicht der letzte. Das i-Tüpfelchen und nicht selten ein Muss ist die anschließende Promotion. Ziel ist die Verleihung des akademischen Doktorgrades. Bis dahin ist der ehemalige Student Doktorand und schreibt an seiner Dissertation. Für ihn stellt sich die im Alltag wichtige Frage, wie es mit der bisherigen studentischen Krankenversicherung nun als Doktorand weitergeht. Gibt es für ihn, wie in den Jahren zuvor, eine Krankenversicherung speziell für Doktoranden?

Die einfachste Antwort lautet: Gute Frage – nächste Frage. Aber eines ist klar: Ohne sie geht’s nicht, denn die Krankenversicherung ist eine lebenslange gesetzliche Pflichtversicherung für jeden Bürger. Sie beginnt bei der Geburt mit der Mitgliedschaft im Rahmen der Familienversicherung über die Eltern und endet mit dem Tod als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer der privaten Krankenversicherungen. Für die Jahre und Jahrzehnte dazwischen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie werden von Beruf, Familienstand und Einkommen beeinflusst. Dies gilt auch während der Promotion bis zur Verleihung des Doktortitels.

Beitragshöhe für Doktoranden

Die bisherige günstige studentische Krankenversicherung geht nicht nahtlos in eine ebenso günstige Krankenversicherung für Doktoranden über. Die Art der Versicherung und die Höhe der Beiträge richten sich nach dem Einkommen des Doktoranden.

Die vergünstigte studentische Krankenversicherung gilt ausschließlich für ein berufsqualifizierendes Erststudium. Dazu zählen sowohl der Bachelor als auch der darauf aufbauende Master. Danach ist Schluss, unabhängig von einer eventuellen weiteren Immatrikulation als Doktorand. Der supergünstige Krankenversicherungsbeitrag beschränkt sich auf das Erststudium, nicht aber auf das Promotionsstudium, also die Zeit, in der an der Dissertation geschrieben wird. Dabei ist es unerheblich, ob zu diesem Zweck an der Hochschule gearbeitet oder weiter studiert wird. Häufig arbeiten Doktoranden als wissenschaftliche Mitarbeiter oder in anderen Funktionen sowohl an der Hochschule als auch außerhalb. Für die GKV ist allein das monatliche Arbeitsentgelt in Euro maßgeblich. Promovierende haben keinen Anspruch auf die günstigen Studententarife. Denn nach einem Urteil des Bundessozialgerichts werden sie nicht als ordentliche Studierende anerkannt, weil ein Promotionsstudium nicht als „geregeltes Studium mit Ausbildungsbezug“ gilt. Auch dann nicht, wenn du noch an deiner Hochschule eingeschrieben bist und einen Studentenausweis besitzt.

Einen Überblick zu den aktuellen Tarifen liefert unser  Tarifvergleich private Krankenversicherung.

Promovierende als wissenschaftliche Mitarbeiter (beziehungsweise mit Gehalt)

Um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, sind viele Studierende während ihrer Dissertation auf eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiter angewiesen. Die Tätigkeit an der Hochschule löst unabhängig von der Stundenzahl eine Versicherungspflicht in der GKV aus.

Arbeitet man also mehr als zwanzig Stunden pro Woche, ist man sozialversicherungspflichtig und die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Die Höhe richtet sich dabei nach dem aktuellen Beitragssatz beziehungsweise nach dem individuellen monatlichen Arbeitsentgelt. Du bist abhängig, das heißt unselbstständig beschäftigt, vergleichbar beispielsweise mit Beamten oder Angestellten.

Promovierende ohne festes Gehalt oder mit Stipendium

Wenn du während deiner Promotion ein Stipendium erhältst oder nicht fest angestellt bist, bist du nicht versicherungspflichtig und kannst frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Du kannst also entscheiden, ob du dich freiwillig in der GKV versichern oder lieber Mitglied in der PKV werden möchtest. Für Doktoranden ist die Beitragshöhe während der Promotion in der GKV häufig ein finanzieller Schock. Kranken- und Pflegeversicherung kosten derzeit zwischen 180 und knapp 200 Euro im Monat. Als Angestellter würdest du davon nur die Hälfte zahlen, da sich der Arbeitgeber per Gesetz in gleicher Höhe beteiligen muss. Ohne Einkommen gibt es keinen Arbeitgeber und damit auch keine anteilige Kostenbeteiligung. Hinzu kommt, dass das steuerfreie Stipendium in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) inzwischen in voller Höhe angerechnet wird, auch wenn es kein Gehalt in dem Sinne des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes, sondern per Definition eine finanzielle Förderung ist.

Anders sieht es in der privaten Krankenversicherung aus, wo das Stipendium nicht als Erwerbseinkommen gewertet wird, so dass eine Einstufung in den Studententarif grundsätzlich möglich ist. Zudem werden häufig spezielle Ausbildungstarife angeboten, die auch während der Promotion genutzt werden können. Nimmt man jedoch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, rutscht man automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung. Sofern die Versicherungspflicht nicht mindestens zwölf Monate bestanden hat, musst du nach Beendigung der Beschäftigung wieder in die private Krankenversicherung wechseln.  Der Verzicht auf eine Kündigung kann sich lohnen, denn wenn du die PKV nur ruhend stellst, kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung problemlos wechseln. Einen Überblick zu den aktuellen Tarifen liefert unser  Tarifvergleich private Krankenversicherung.

Bundesweite Unterschiede der Krankenkassen

Dem Doktoranden wird es kaum möglich sein, über die Bedingungen der einzelnen GKV Näheres und vor allem Verbindliches zu erfahren. Manche unter ihnen lassen die bisherige studentische Krankenversicherung stillschweigend weiterlaufen in der Hoffnung, dass aus dem Studenten über den Doktoranden später ein zahlungskräftiges Versicherungsmitglied wird. Dieselbe Situation kann eintreten, wenn das GKV-Controlling lückenhaft ist.

Du hast weitere Fragen? Dann nimm gern mit unseren Krankenversicherungsexperten Kontakt auf.