Auslandskrankenversicherungen für Studierende
Egal, ob du nur einen kurzen Urlaub im Ausland machst oder für längere Zeit dort leben möchtest, es kann immer etwas passieren. In diesem Artikel erfährst du alles, was du zum Thema Auslandskrankenversicherung als Student wissen musst.
Grundsätzlich müssen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur im Inland erbracht werden. Gleichzeitig gilt: Wenn du während deines Auslandsaufenthaltes weiterhin in Deutschland immatrikuliert bist (also deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast), bleibst du Mitglied deiner Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenversicherungen im Ausland
Du bist in allen Ländern krankenversichert, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (zum Beispiel alle EU/EWR-Staaten). Eine entsprechende Anspruchsbescheinigung erhältst du von deiner Krankenkasse. Mit dieser Bescheinigung kannst du während deines Auslandsaufenthaltes alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung des Gastlandes in Anspruch nehmen.
Vor der Abreise sollte jeder Studierende mit seiner Krankenkasse besprechen, welche Leistungen zu erwarten sind. Außerdem ist es sehr empfehlenswert, die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC, EKVK) zu besitzen, mit der man Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen nach den im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen hat. Ausgeschlossen sind allerdings Rücktransporte und Leistungen, die nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung vor Ort enthalten sind.
Bei Reisen in Länder außerhalb des Sozialversicherungsabkommens (zum Beispiel USA, Kanada, Mexiko) sind die zu erwartenden Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sehr gering oder meistens gar nicht vorhanden.
Private Krankenversicherung im Ausland
Wenn du in Deutschland bei einer privaten Krankenkasse versichert bist, hängt der Leistungsumfang im Ausland von der Krankenkasse ab. Wir empfehlen daher jedem privat versicherten Studierenden, sich mit seiner oder ihrer Krankenkasse über die zu erwartenden Leistungen im Ausland zu verständigen. Das ist besonders wichtig, um den Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden.
Zusätzliche private Auslandskrankenversicherung...
Zusätzlich zur Krankenversicherung können wir jedem empfehlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Da der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen im europäischen Ausland nicht immer dem in Deutschland entspricht, kann es zu hohen Kosten kommen. Besonders wichtig ist der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandskrankenversicherung bei Reisen in Länder außerhalb der EU.
Der Leistungsumfang zusätzlicher Auslandskrankenversicherungen bezieht sich meist nur auf den Schutz bei unvorhersehbaren Unfällen oder Krankheiten. Das heißt, die Behandlung von chronischen Krankheiten im Ausland ist in der Regel nicht möglich. Diese Versicherungen übernehmen jedoch die Kosten (bis zum Höchstbeitrag der Versicherung) für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für notwendige Arznei- und Verbandmittel, Transportkosten in das nächstgelegene anerkannte Krankenhaus, Operationen, schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen sowie Überführung im Todesfall und Bestattung im Ausland.
... für kurze Reisen
Wenn du nur für kurze Zeit ins Ausland gehst, lohnt es sich, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Damit bist du bis zu 8 Wochen krankenversichert.
... für ein Auslandssemester
Wenn du planst, für längere Zeit ins Ausland zu gehen oder sogar ein Semester dort zu verbringen, lohnt es sich, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Die Art der Versicherung hängt davon ab, wie lange du im Ausland bleibst/studierst, wohin du gehst und (für Auslandsstudenten) welche Bestimmungen deine Hochschule hat.
Mit diesem Rechner kannst du die für dich perfekte Auslandskrankenversicherung finden.
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