Familienversicherung – das müssen Studierende wissen
Familienversicherung – das müssen Studierende wissen
Krankenversichert über die Familienversicherung – das müssen Studierende wissen
Der Studienbeginn wirft viele Fragen auf: Bleibt alles beim Alten oder ändert sich was für meine Krankenversicherung? Die gute Nachricht: In der Regel ändert sich nichts, sofern die Familienversicherung noch greift. Was du dazu wissen musst, erfährst du bei deiner Studentenkrankenkasse.
Für wen gilt die Versicherungspflicht?
Studierende, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, müssen krankenversichert sein. Dies gilt auch bei der Immatrikulation für ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium oder während eines Auslands- oder Urlaubssemesters. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Personen, die nach Abschluss eines Hochschulstudiums ein Promotionsstudium aufnehmen.
Familienversichert über Eltern oder Ehepartner
Die Familienversicherung ist die Krankenversicherung deiner Eltern, die du auch als angehender Student nutzen kannst. Der Vorteil: Du musst keine Beiträge zahlen und bist trotzdem versichert. Bei der Immatrikulation musst du nur die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorlegen. Generell gilt: Mindestens ein Elternteil oder dein Ehe-/Lebenspartner muss gesetzlich krankenversichert sein, damit du die Familienversicherung in Anspruch nehmen kannst. Wenn jedoch ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist und der privat versicherte Elternteil ein höheres Einkommen hat, ist eine Familienversicherung nicht möglich.
In diesen Fällen endet die Familienversicherung
- Du bist älter als 25 Jahre: Die Familienversicherung ist die Krankenversicherung deiner Eltern, die du auch als angehender Student nutzen kannst. Der Vorteil: Du musst keine Beiträge zahlen und bist trotzdem versichert. Wenn du diese Altersgrenze überschreitest, bist du in der studentischen Pflichtversicherung, die nicht beitragsfrei ist, versichert. Die Familienversicherung verlängert sich aber, wenn du einen freiwilligen Wehrdienst, einen anerkannten Freiwilligendienst (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst) oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer geleistet hast. Die Verlängerung gilt für maximal zwölf Monate. Bist du bereits verheiratet und dein gesetzlich versicherter Partner befindet sich weder in Ausbildung noch im Studium, kannst du dich über ihn familienversichern lassen. Die Verlängerung gilt für maximal zwölf Monate. Bist du bereits verheiratet und dein gesetzlich versicherter Partner befindet sich weder in Ausbildung noch im Studium, kannst du dich über ihn familienversichern lassen. Eine beitragsfreie Mitversicherung ist auch über den Ehegatten oder den Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes möglich, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Man kann auch dann über 25 Jahre familienversichert bleiben, wenn man wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung und die daraus resultierende Unmöglichkeit, sich selbst zu unterhalten, muss vor Erreichen dieser Altersgrenze nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch ärztliche Bescheinigungen oder Feststellungen des Versorgungsamtes erfolgen.
- Du verdienst mehr als 538 Euro: Um nicht aus der Familienversicherung zu fallen, darfst du nicht mehr als 505 Euro netto im Monat verdienen (bei Minijobs liegt die Grenze bei 538 Euro). BAföG und Unterhaltszahlungen von Eltern oder Ehepartner zählen nicht zum Einkommen. Du darfst auch dann mehr verdienen, wenn du nur in den Semesterferien oder nicht länger als zwei Monate arbeitest. Wichtig ist nur, dass man in den beiden Monaten, in denen man die Grenze überschreitet, jeweils nicht über 1040 Euro verdient.
Sind Kinder von Studierenden auch familienversichert?
Bist du Student und hast ein Kind, so ist dieses ebenfalls durch die Familienversicherung geschützt, wenn du und der andere Elternteil gesetzlich versichert sind. Seid ihr beide noch familienversichert, greift die Familienversicherung der Großeltern. Ist der andere Elternteil hingegen privat versichert und ihr lebt zusammen, tritt die Familienversicherung nicht in Kraft.
Kann man als Student zurück in die Familienversicherung?
Die meisten Studierenden sind in Deutschland gesetzlich versichert. Wenn du früher einmal familienversichert warst und diese Versicherung unterbrochen hast, zum Beispiel weil du nach der Schule eine Ausbildung gemacht hast, kannst du in die Familienversicherung zurückkehren, wenn die oben genannten Voraussetzungen (Einkommen, Alter, eigener Status und GKV der Eltern) erfüllt sind. Die Familienversicherung ist eine Vorrangversicherung, sodass die Rückkehr auch rückwirkend möglich ist. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist aber natürlich besser, sich so schnell wie möglich darum zu kümmern.
Übrigens: Wenn beide Elternteile in unterschiedlichen Krankenkassen sind, kannst du frei wählen, bei welchem Elternteil du die Familienversicherung in Anspruch nehmen möchtest. Deine bisherige eigene Krankenkasse musst du dafür verlassen, es sei denn, du bist bereits bei derselben Kasse wie deine Eltern. In diesem Fall ändert sich nur der Versicherungsstatus.
Kann ich mich auch über einen Stiefelternteil oder meine Großeltern familienversichern?
Eine Familienversicherung kann auch über den Stiefvater, die Stiefmutter oder den Großvater beziehungsweise die Großmutter erfolgen. Diese müssen gesetzlich krankenversichert sein und dein Alter und dein Einkommen müssen innerhalb der zulässigen Grenzen liegen. Eine weitere Hürde ist, dass er oder sie überwiegend für deinen Unterhalt aufkommen muss. Dies ist bereits der Fall, wenn du bei diesem Stiefelternteil wohnst und von deinen leiblichen Eltern keine oder nur geringe Unterhaltszahlungen erhältst. Stellt die Krankenkasse irgendwann fest, dass die Unterhaltsvoraussetzung nicht mehr gegeben ist, muss sie die Familienversicherung (auch rückwirkend) beenden.
Wo kann ich hin, wenn keine Familienversicherung (mehr) möglich ist?
In diesem Fall kannst du dich als Student in der studentischen Krankenversicherung versichern. Auch hier gibt es Einschränkungen und Ausnahmen. In der Regel kannst du dort bis zur Vollendung deines 30. Lebensjahres Mitglied werden.
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