Guide | Private Krankenversicherung Student

Privatversicherung Studenten

gesetzliche vs. private Krankenversicherung

Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Studierende

Als Studienanfänger bist du bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei über deine Eltern familienversichert. Danach kommst du, sofern dein Studium noch nicht abgeschlossen ist, automatisch in die gesetzliche studentische Pflichtversicherung – vorausgesetzt, du möchtest nicht in eine andere Krankenkasse oder in die private Krankenversicherung wechseln. Welche Vor- und Nachteile die private Krankenversicherung für Studierende hat, erfährst du hier.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Während deines Studiums musst du krankenversichert sein. Zu Beginn des Semesters kannst du zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen.
  • Unter 25 Jahren bist du in der Regel kostenlos bei deinen Eltern familienversichert.
  • Zwischen 25 und 30 Jahren musst du in die studentische Krankenversicherung wechseln. Diese kostet etwa zwischen 120 und 130 Euro im Monat.
  • Verdienst du durch einen Nebenjob mehr als 538 Euro im Monat, musst du ebenfalls in die studentische Krankenversicherung wechseln.

Befreiung von der Versicherungspflicht zugunsten der PKV

Für Studierende besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten einer privaten Krankenversicherung befreien zu lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 SGB V). Du musst dich innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn – maßgeblich ist das Immatrikulationsdatum – oder innerhalb von drei Monaten, nachdem die gesetzliche Familienversicherung endet (25. Geburtstag), befreien lassen. Deine Befreiung ist nur wirksam, wenn du einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweisen kannst (§ 8 Abs. 2 Satz 4 SGB V).

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung wird beispielsweise von Studierenden in Anspruch genommen, die privat versichert sind (und bleiben wollen) und/oder als Kinder von Beamten beihilfeberechtigt sind. Der nächste Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist dann erst wieder möglich, wenn die studentische Versicherungspflicht endet. Studierende sollten diese Entscheidung daher sorgfältig abwägen. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende ist eine endgültige Entscheidung, die während des gesamten Studiums nicht widerrufen werden kann (§ 8 Abs. 2 Satz 3 SGB V). Allerdings haben Studierende, die mit Vollendung des 30. Lebensjahres die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben, die Möglichkeit, zwischen einer Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und einem Wechsel in die private Krankenversicherung zu wählen. Für diese Entscheidung haben die Studierenden allerdings nur zwei Wochen Zeit.

Das spricht für die private Krankenversicherung für Studierende

  • Generell ist die private Krankenversicherung flexibler, die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem gewählten Tarif und hängt von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab.
  • Du bekommst die Rechnungen zuerst und hast so den vollen Überblick über alle anfallenden Kosten.
  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hast du freie Arzt- und Krankenhauswahl, je nach Tarif sind Einzelzimmer und Chefarztbehandlung inklusive.
  • Nimmst du bestimmte Leistungen nicht in Anspruch, kannst du dir diese erstatten lassen.
  • Je nach Tarif bist du weltweit versichert und brauchst bei Auslandsaufenthalten keine zusätzliche Auslandskrankenversicherung.
  • Die private Krankenversicherung kann sich vor allem für sogenannte Beamtenkinder finanziell lohnen: Zum großen Teil über einen verbeamteten Elternteil mitversichert, brauchen sie nur für den Rest eine Versicherung. Aber: Die Beihilfe ist an das Kindergeld gekoppelt und endet mit 25 Jahren.
  • Danach musst du dich privat versichern, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums nicht möglich (es sei denn, du bist länger als einen Monat nicht immatrikuliert).
  • Wenn du älter als 30 Jahre bist oder länger als 14 Fachsemester studierst, scheidest du automatisch aus der gesetzlichen Studentenversicherung aus. Da du dich dann selbst versichern musst, kann sich eine private Versicherung lohnen und günstiger sein. Bedenke aber, dass du aus der privaten Krankenversicherung nicht so einfach wieder herauskommst.
  • Die private Krankenversicherung unterscheidet sich von der gesetzlichen Krankenkasse meist durch einen größeren Leistungsumfang.
  • Private Tarife beginnen meist bei ca. 100 Euro im Monat und können damit günstiger sein als die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse, die in der Summe (Grundbeitrag von ca. 60 Euro plus Zusatzbeiträge der jeweiligen Krankenkasse) schnell die 150-Euro-Grenze überschreiten.

Das spricht gegen die private Krankenversicherung für Studierende

  • Manche Privatpatienten empfinden es als umständlich, die erhaltenen Rechnungen an die Krankenkassen weiterleiten oder zunächst bezahlen zu müssen.
  • Bei Vorerkrankungen kann dies gegebenenfalls zu einer Beitragserhöhung oder sogar zum Ausschluss von bestimmten Leistungen führen.
  • Teilweise besteht nach Abschluss der Versicherung eine dreimonatige Wartezeit, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können (Notfallbehandlungen sind davon allerdings meist ausgenommen).
  • Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung und umgekehrt ist zu Beginn des Studiums bis zu drei Monate nach der Immatrikulation möglich. Danach ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr möglich, es sei denn, man nimmt nach dem Studium eine abhängige Beschäftigung auf.
  • Zwar ist der monatliche Beitrag für Studierende in der privaten Krankenversicherung unter Umständen günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung, doch spätestens mit dem Eintritt ins Berufsleben werden Altersrückstellungen notwendig, die zu Tariferhöhungen führen.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, aber mehr Leistungen in Anspruch nehmen möchte, kann als Student eine private Krankenzusatzversicherung abschließen.

Private Pflegeversicherung

Die Versicherungsunternehmen müssen mit allen bei ihnen privat Krankenversicherten auf Antrag auch einen Vertrag über eine Pflegeversicherung abschließen. Es dürfen keine unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen erhoben werden. Ein Leistungsausschluss aufgrund von Vorerkrankungen ist ebenfalls nicht möglich.

Einschränkungen bestehen aber hinsichtlich der Höhe der Versicherungsprämien. Studierende sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, gegebenenfalls zuzüglich Zeiten des freiwilligen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes, sind kostenlos privat pflegeversichert, wenn mindestens ein Elternteil privat pflegeversichert ist.

Zwei Studenten

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