Wichtige Begriffe
einfach erklärt
Lasst uns anfangen, Klartext zu reden.
Eine kundenfreundlich formulierte Arbeitsunfähigkeitsklausel kann eine sinnvolle Ergänzung in einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Oftmals dauert die Prüfung eines Leistungsantrages, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, Monate. Mit der AU-Klausel kann der Versicherte die Zeit zwischen der Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit finanziell überbrücken bzw. schneller zu der BU-Rente kommen.
Ist die abstrakte Verweisung in einem Vertrag nicht ausgeschlossen, prüft der Versicherer im Leistungsfall neben der Berufsunfähigkeit im ausgeübten Beruf oder dem eingeschriebenen Studiengang außerdem, ob du theoretisch noch einen ähnlichen Beruf, Studium ausüben könntest. Egal, ob dies deinem Wunsch entspricht oder es dazu freie Stellen, Studiengänge gibt. Die Berufsunfähigkeit wird demnach nur dann anerkannt, wenn du weder deinen zuletzt ausgeübten Beruf, noch eine ähnliche (Verweisungs-) Tätigkeit zu mindestens 50% ausüben kannst.
Bei dem Verweisungsberuf werden deine Kenntnisse und Fähigkeiten, welche du durch Schulabschluss, Ausbildung, Studium erlangt hast sowie die gesellschaftliche Stellung und die Einkommenssituation berücksichtigt. Das bedeutet, dass du weder auf minderqualifizierte- noch auf höherqualifizierte Berufe verwiesen werden kannst.
Kurz: Der Versicherer lehnt eine Leistung nicht ab, auch wenn die versicherte Person – zwar eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnte, – diese aber tatsächlich nicht ausübt.
Mittlerweile ist die Klausel zur abstrakten Verweisung nur noch selten in Berufsunfähigkeitsverträgen zu finden.
Die Arztanordnungsklausel befähigt den Versicherer eine ärztliche Untersuchung oder eine Therapie anzuordnen. Verweigert der Versicherungsnehmer jene Maßnahmen, kann der Versicherer demnach die Leistung kürzen oder verweigern. Viele Versicherungsgesellschaften verzichten auf die Arztanordnungsklausel und lassen den Versicherten eigenständig die Entscheidung nach der bevorzugten Behandlung treffen, ohne dass der Versicherungsschutz verfällt.
Kommt es zur Berufsunfähigkeit und der Leistungsfall tritt ein, wird die vereinbarte Rentenzahlung geleistet sowie Forderungen zur Beitragszahlung eingestellt.
Wird eine sogenannte Dynamik vereinbart, dann passt sich die Versicherung in vereinbarten Abständen nach oben an, d.h. Versicherungsschutz und Beitrag steigen. Das macht durchaus Sinn, da mit dem Alter die finanziellen Verpflichtungen und das BU Risiko größer werden. Dann hilft es, wenn der Vertrag ohne weitere Gesundheitsprüfung das automatisch mitmacht. Oft gibt es die Möglichkeit, diese Dynamik auch abzuschalten und so den Stand auf einem gewissen Niveau einzufrieren.