Krankenversicherung Student – So findest du die beste Krankenkasse

Krankenversicherung Student: Welche Möglichkeiten gibt es?

Einführungstage, Vorlesungen und die nicht enden wollende Wohnungssuche: Zum Studienbeginn will sich wohl kein Student mit Versicherungsfragen herumschlagen. Die meisten Studenten müssen das auch nicht, doch sollten sie sich wenigstens einen Überblick verschaffen. Schließlich muss jeder Studienanfänger einen Krankenversicherungsnachweis bei der Immatrikulation nachweisen. Ohne diesen Nachweis kann sich niemand an einer deutschen Universität einschreiben. Muss ich schon eine eigene Krankenversicherung abschließen oder reicht die Familiensicherung? Für viele Studenten bedeutet das Thema Versicherung absolutes Neuland – dieser Überblick bringt Klarheit.

Krankenkasse Student: Das müssen Studierende beachten

Sowohl in der Vorlesungszeit als auch in den Semesterferien gilt sie: die studentische Krankenversicherung. Im Krankheitsfall bezahlt die Versicherung Arztbehandlungen, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. So können auch Studenten im Ernstfall schnell wieder im Hörsaal sitzen. Noch bevor das Studium anfängt, sollten Studierende wissen, wie sie krankenversichert sind. Schließlich wird jeder, der sich in Deutschland immatrikuliert, grundsätzlich versicherungspflichtig. Ab dem Zeitpunkt der Einschreibung haben Studenten maximal drei Monate Zeit, um sich für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu entscheiden. Die meisten Studienanfänger, die direkt nach dem Abitur studieren wollen, sind noch über die Eltern familienversichert.

Wann endet für Studenten die Familienversicherung?

Alle Studienanfänger, die durch ihre Eltern oder ihren Ehepartner gesetzlich familienversichert sind, bleiben zunächst beitragsfrei mitversichert. Die Familienversicherung endet erst dann, wenn

  • ein Elternteil eine Privatversicherung abschließt: Ist ein Elternteil privat versichert oder übersteigt sein Einkommen das seines Partners mit der gesetzlichen Krankenversicherung, ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich. Die genaue Einkommensgrenze und andere Einzelheiten erfahren Studenten bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
  • eine Einkommensgrenze überschritten wird: Wer einem Job nachgeht, bei dem er regelmäßig mehr als 425 bzw. 450 Euro beim Minijob verdient, für den endet die Familienversicherung ebenfalls. Ausgenommen sind hiervon Studenten, die nicht länger als zwei Monate beispielsweise nur in den Semesterferien arbeiten. Diese Gruppe darf auch mehr als 425 bzw. 450 Euro verdienen und bleibt trotzdem familienversichert. Das Entgelt aus diesem kurzen Zeitraum gilt schließlich nicht als regelmäßiges Einkommen.
  • der Student 25 Jahre alt wird: Die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung endet in der Regel mit dem 25. Geburtstag. Für Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende verlängert sich diese Frist. Wer verheiratet ist, kann sich über den gesetzlich versicherten Ehepartner familienversichern. Bedingung hierfür ist, dass sich der Partner nicht mehr in Ausbildung befindet und nicht mehr studiert.

Die genauen Bedingungen erfahren Studenten bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse.

Weitere Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Wenn es um die Krankenversicherung für Studenten geht, müssen auch folgende Punkte beachtet werden:

  • Auch während eines Urlaubssemesters besteht die Versicherungspflicht.
  • Im bereits erwähnten dreimonatigen Zeitraum können sich Studenten von der gesetzlichen Krankenversicherung auch befreien lassen und sich privat versichern. Wer sich nicht befreien lässt, wird automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Für wen die Familienversicherung endet, wird Mitglied einer studentischen Krankenversicherung. Findet kein Wechsel der Krankenversicherung statt, dann ist der Student automatisch bei der Krankenkasse des Ehepartners oder der Eltern versichert.
  • Die studentische Krankenversicherung endet nach dem 14. Fachsemester oder spätestens zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach müssen sich Studenten regulär bei ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse pflichtversichern.
  • Da spezielle Leistungen für Studenten von Krankenkasse zu Krankenkasse ganz unterschiedlich ausfallen können, sollten sich Studierende vorab über Angebote informieren und gegebenenfalls wechseln. Verschiedene Studententarife der gesetzlichen Krankenkasse lassen sich problemlos mit dem Online-Tarif-Vergleich vergleichen.
  • Sollte die eigene Krankenkasse Student ihren individuellen Zusatzbeitrag erhöhen, besteht für Studenten übrigens ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht macht den Wechsel zu einer anderen, günstigeren gesetzlichen Krankenkasse Studententarif möglich.
  • Durch das Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und Universitäten teilen beide Instanzen jede Immatrikulation oder Exmatrikulation mit. Umgekehrt meldet die Krankenkasse der Universität sofort, wenn ein Student nicht mehr versichert ist.

Krankenversicherung Student als Familienversicherung

Alle Studienanfänger, die zuletzt kostenlos über die Eltern familienversichert waren, können das bis zu ihrem 25. Geburtstag bleiben. Vorausgesetzt, dass sie neben ihrem Studium nicht zu viel verdienen. Ein familienversicherter Student darf maximal 425 Euro bzw. 450 Euro als Minijobber erarbeiten. Lukrative Jobs in den Semesterferien müssen Studenten in der Familienversicherung trotzdem nicht ausschlagen: Der Lohn in diesen zwei Monaten gilt nicht als regelmäßiges Einkommen. Bei Unsicherheiten sollten sich Studierende vor dem Jobbeginn bei der Krankenkasse ihrer Eltern informieren und gehen so kein Risiko ein. Hier gibt es noch weitere Infos zum Thema Familienversicherung für Studenten.

Nach der Familienversicherung: die günstige Krankenversicherung Student

Nach dem 25. Geburtstag endet die kostenlose Familienversicherung für Studenten. Wer nebenbei mehr verdienen will oder muss, steigt schon vor der Altersgrenze in die studentische Krankenversicherung ein. Der Krankenkasse Studententarif liegt seit 2019 bei 87,18 Euro. Zusammen mit dem Pflegekassenbeitrag und einem individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse eigenhändig bestimmt, werden für die studentische Krankenversicherung pro Monat um die 100 Euro fällig. In Ausnahmefällen sind Verlängerungen jedoch möglich. Genauere Informationen bekommen Studenten bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Mit Studentenkrankenkasse.de findest du die beste Krankenversicherung für Studenten entweder mit unserem aktuellen Tarifvergleich der gesetzlichen Krankenkassen für Studenten oder du wendest dich direkt an unser Beraterteam.

Hier kannst Du direkt vergleichen und die beste Krankenkasse für Dich finden:

Für Studenten ab dem 30. Geburtstag: die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Studierende, die für das Studium länger brauchen, müssen sich am Ende des 14. Fachsemester und spätestens ab dem 30. Geburtstag freiwillig gesetzlich versichern. Nach einer bis zu sechsmonatigen Übergangsphase wechseln Studenten automatisch in den Mindestbeitrag für freiwillig Krankenversicherte. Seit 2019 liegt der Tarif bei 152,64 Euro im Monat. Der Pflegeversicherungsbeitrag kommt zusätzlich hinzu. Die Einkommensgrenze für den freiwilligen Mindestbeitrag von ursprünglich 1.038,33 Euro entfällt. In der bis zu sechsmonatigen Übergangsphase erhalten Studenten einen ermäßigten Tarif. Dieser liegt bei 113,39 € neben dem Beitrag zur Pflegeversicherung. Das monatliche Brutto-Einkommen darf bei diesem Studententarif allerdings nicht die Grenze von 1.038,33 Euro übersteigen. Mit der Vollendung des 37. Lebensjahres endet die Möglichkeit einer studentischen Krankenversicherung.

Die Privatversicherung für Studenten

Für die sogenannten „Beamtenkinder“ lohnt es sich häufig, von der gesetzlichen Pflichtversicherung in die Privatversicherung zu wechseln. Schließlich wird die Prämie vom Staat bezuschusst. Prinzipiell ist es außerdem jedem Studenten möglich, sich per Antrag von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreien zu lassen und eine Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Dennoch will dieser Schritt vom Solidarsystem in die private Versicherung gut überlegt sein. Die Leistungen der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung und der Privatversicherung unterscheiden sich kaum. Studierende mit einer Privatversicherung müssen lediglich mit einem höheren Verwaltungsaufwand bei der Erstattung der Arztkosten rechnen. Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in einem Bereich sogar im Vorteil: Private Versicherer übernehmen in der Regel auf Dauer keine Psychotherapie bei psychischen Problematiken. Kritisch ist der verfrühte Wechsel in die private Krankenversicherung auch, weil der Übergang in die Privatversicherung häufig nach dem Studium noch verbindlich ist. Ein erneuter Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist mit der Aufnahme einer ersten Festanstellung möglich, doch fällt diese Option für selbstständige oder freiberufliche Absolventen aus.

Beamtenkinder sollten vor dem Wechsel unbedingt beachten, dass die bezuschusste Beihilfe an die Kindergeldberechtigung gekoppelt ist. Studenten nach dem 25. Lebensjahr bekommen nach dem Wegfall des Kindergelds auch keinen Zuschuss für die Krankheitskosten mehr. Ohne diese Beihilfe müssen sich Studierende in der Privatversicherung dann in vollem Umfang krankenversichern. So zahlen sie nach dem 25. Lebensjahr voraussichtlich mehr als in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung.

Und was ist mit Studierenden an der Berufsakademie

Studenten an Berufsakademien haben in der Regel nicht die Möglichkeit, von der studentischen Krankenversicherung zu profitieren. Diese Einrichtungen stellen schließlich etwas anderes als Universitäten dar. Die Regelung im Sozialgesetzbuch sieht bisher für die studentische Krankenversicherung nur Studierende an Hochschulen vor. Allerdings gelten Studenten an Berufsakademien auch nicht als „richtige“ Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen und unterliegen so keiner Versicherungspflicht. Da die Familienversicherung der Eltern für sie entfällt, können sie sich nur freiwillig krankenversichern. Wollen sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden, müssen Studierende an der Berufsakademie dies zu Beginn der Ausbildung wählen.

Für duale Studiengänge an Universitäten hat der Gesetzgeber folgendes vorgesehen: Duale Studenten müssen sich wie in der Berufsausbildung versichern und profitieren so nicht (mehr) von der günstigen studentischen Krankenversicherung.

Krankenversicherung und Promotion

Während der Promotion ist erst einmal entscheidend, ob man in der Zeit ein Gehalt bekommt oder nicht. Bei einer Promotion mit Gehalt bezahlt der knapp Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassenbeitrags und man wird wie ein „normale“ Angestellter versichert. Ohne Gehalt kann man sich entweder freiwillig in der GKV versichern oder eine private Versicherung abschließen.