studentische Krankenversicherung – ein Überblick
Krankenversicherung für Studierende: So findest du die beste Krankenkasse
Zum Studienbeginn gibt es vieles zu organisieren – von Einführungstagen über Vorlesungen bis hin zur Wohnungssuche. Dabei ist die Krankenversicherung oft ein ungeliebtes, aber notwendiges Thema, denn ein Krankenversicherungsnachweis ist eine Grundvoraussetzung für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule. Dieser Artikel hilft dir, die verschiedenen Möglichkeiten der studentischen Krankenversicherung besser zu verstehen.
Krankenversicherung für Studierende: Welche Möglichkeiten gibt es?
Für viele Studienanfänger stellt die Krankenversicherung Neuland dar. Die Frage, ob du eine eigene Krankenversicherung abschließen musst oder ob die Familienversicherung reicht, hängt von mehreren Faktoren ab, wie Alter, Einkommen und Versicherungssituation deiner Eltern.
Wichtige Grundlagen der studentischen Krankenversicherung
Studierende sind in Deutschland versicherungspflichtig, und diese Pflicht gilt sowohl in der Vorlesungszeit als auch in den Semesterferien. Die studentische Krankenversicherung deckt Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte ab und sorgt so für eine schnelle Rückkehr in den Studienalltag.
Sobald du immatrikuliert bist, hast du maximal drei Monate Zeit, dich für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu entscheiden. Viele Studienanfänger, die direkt nach dem Abitur ein Studium beginnen, sind zu Studienbeginn noch über ihre Eltern familienversichert.
Familienversicherung für Studierende
Studierende, die über ihre Eltern familienversichert sind, können diesen Status bis zum 25. Geburtstag beibehalten, sofern sie nicht zu viel verdienen. Die Einkommensgrenze für familienversicherte Studierende liegt bei 505€ (2024) / 535€ (2025) bzw. 538€ (2024) / 556€ (2025) bei einem Minijob. Auch gut bezahlte Jobs während der Semesterferien gefährden die Familienversicherung nicht, da dieser Verdienst nicht als regelmäßiges Einkommen gilt.
Wann endet die Familienversicherung für Studierende?
Viele Studierende sind beitragsfrei über die Eltern oder den Ehepartner familienversichert. Die Familienversicherung endet jedoch in folgenden Fällen:
Ein Elternteil schließt eine Privatversicherung ab: Wenn ein Elternteil privat versichert ist und dessen Einkommen das des gesetzlich versicherten Partners übersteigt, ist eine Familienversicherung für das Kind in der Regel nicht mehr möglich. Die genaue Einkommensgrenze und Details dazu erfährst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse.
Einkommensgrenze wird überschritten: Wenn du 2024 in einem Job regelmäßig mehr als 505€ bzw. 538€ (bei einem Minijob) verdienst, endet die Familienversicherung. Diese Grenze gilt nicht für kurzfristige Jobs, die nicht länger als zwei Monate dauern, wie z. B. Ferienjobs. In diesem Fall darfst du auch mehr verdienen, da das Einkommen in dieser Zeit nicht als regelmäßig zählt. Im Jahr 2025 wird diese Grenze voraussichtlich auf 535€ bzw. 556€ angehoben.
Alter von 25 Jahren: Die beitragsfreie Mitversicherung über die Eltern endet in der Regel mit dem 25. Geburtstag. Diese Frist kann bei Wehr- oder Zivildienst verlängert werden. Wer verheiratet ist, kann sich über den gesetzlich versicherten Ehepartner familienversichern, wenn dieser nicht mehr in Ausbildung ist.
Hinweis: Die genauen Bedingungen zur Familienversicherung erfährst du bei deiner Krankenkasse.
Nach der Familienversicherung: Studentische Krankenversicherung
Nach dem 25. Geburtstag endet die Familienversicherung. Studierende, die mehr verdienen möchten oder müssen, wechseln dann in die studentische Krankenversicherung. Der monatliche Beitrag zur studentischen Krankenversicherung liegt bei etwa 87,18€ plus Pflegekassenbeitrag und Zusatzbeitrag, der von jeder Krankenkasse individuell festgelegt wird. Insgesamt ergibt sich so ein monatlicher Betrag von etwa 110€ – 120€. In Ausnahmefällen kann die studentische Krankenversicherung verlängert werden. Nähere Informationen dazu erhältst du direkt bei deiner Krankenkasse.
Krankenversicherung für Studierende über 30 Jahre
Für Studierende, die länger als 30 Jahre alt sind oder das 14. Fachsemester überschreiten, endet der Anspruch auf die studentische Krankenversicherung. Sie müssen sich dann freiwillig gesetzlich versichern:
- Freiwillige Krankenversicherung: Der Beitrag beträgt derzeit etwa 152,64 Euro pro Monat. Der Beitrag zur Pflegeversicherung kommt zusätzlich hinzu.
- Einkommensgrenze für den Mindestbeitrag: In einer Übergangsphase von bis zu sechs Monaten kann ein ermäßigter Beitragssatz von 113,39 Euro (plus Pflegeversicherung) gezahlt werden, wenn das monatliche Einkommen 1.038,33 Euro nicht übersteigt.
- Ende der studentischen Versicherung: Mit dem 37. Lebensjahr endet die Möglichkeit zur studentischen Krankenversicherung endgültig.
Wichtige Hinweise zur studentischen Krankenversicherung
Bei der Krankenversicherung für Studierende gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:
- Urlaubssemester: Die Versicherungspflicht bleibt auch während eines Urlaubssemesters bestehen.
- Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung: Innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn können sich Studierende von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, um in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Ohne Befreiung wirst du automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
- Wechsel in die studentische Krankenversicherung: Wenn die Familienversicherung endet, wechselst du automatisch in die studentische Krankenversicherung, es sei denn, du triffst eine andere Wahl. Findet kein Wechsel statt, wirst du automatisch bei der Krankenkasse der Eltern oder des Ehepartners versichert.
- Ende der studentischen Krankenversicherung: Die studentische Krankenversicherung endet nach dem 14. Fachsemester oder spätestens mit dem 30. Lebensjahr. Danach musst du dich regulär versichern.
- Zusatzleistungen und Tarife: Die Leistungen und Tarife für Studierende unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Ein Online-Tarif-Vergleich hilft dir, die für dich beste Krankenkasse zu finden.
- Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags: Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, hast du das Recht, außerordentlich zu kündigen und zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln.
- Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Hochschulen: Jede Immatrikulation oder Exmatrikulation wird zwischen Krankenkasse und Hochschule gemeldet. Die Krankenkasse informiert die Hochschule, falls der Versicherungsstatus eines Studenten endet.
Private Krankenversicherung für Studierende
Für manche Studierende – insbesondere Kinder von Beamten – kann der Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll sein. Dies gilt, wenn der Staat einen Teil der Prämie bezuschusst. Folgende Punkte sind zu beachten:
- Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht: Diese muss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn beantragt werden und ist während des gesamten Studiums bindend.
- Beihilfe für Beamtenkinder: Die Beihilfe ist an die Kindergeldberechtigung gekoppelt und entfällt nach dem 25. Lebensjahr, was zu höheren Beiträgen führen kann.
- Vorteile und Nachteile: Die Leistungen der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich kaum von der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung. Jedoch kann der Verwaltungsaufwand bei der Kostenerstattung höher sein. Private Versicherer übernehmen häufig keine Kosten für Psychotherapie und begrenzen häufig die Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach Studienabschluss, insbesondere für Freiberufler und Selbstständige.
Studierende an Berufsakademien und dualen Studiengängen
Für Studierende an Berufsakademien und in dualen Studiengängen gelten spezielle Regelungen:
- Berufsakademien: Studierende an Berufsakademien profitieren nicht von der studentischen Krankenversicherung, da diese nur für Studierende an Hochschulen gilt. Stattdessen können sie sich freiwillig gesetzlich versichern.
- Duale Studiengänge: In dualen Studiengängen müssen Studierende wie Auszubildende versichert werden und sind daher nicht in der studentischen Krankenversicherung.
Krankenversicherung während der Promotion
Für Promovierende gilt:
- Promotion mit Gehalt: Wer als Doktorand angestellt ist, wird wie ein regulärer Arbeitnehmer versichert, wobei der Arbeitgeber einen Teil des Krankenkassenbeitrags übernimmt.
- Promotion ohne Gehalt: Hier besteht die Möglichkeit, sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat zu versichern.
Zusammenfassung: Krankenversicherung für Studierende
Die Wahl der passenden Krankenversicherung hängt von Alter, Einkommen und individueller Lebenssituation ab. Während die Familienversicherung eine beitragsfreie Option für jüngere Studierende ist, bietet die studentische Krankenversicherung ab dem 25. Lebensjahr eine kostengünstige Alternative bis zum 30. Lebensjahr. Für spezielle Fälle wie duale Studiengänge, Promovierende und Studierende über 30 gibt es Sonderregelungen. Die private Krankenversicherung kann in Ausnahmefällen ebenfalls sinnvoll sein, erfordert aber eine gründliche Abwägung der Vor- und Nachteile.
Ein Vergleich der Krankenkassen hilft dir, die für dich beste Versicherung zu finden.