Ein Student muss in Deutschland für die Immatrikulation krankenversichert sein. Für Mitglieder der gesetzlichen Kasse stellt diejenige Krankenkasse die Bescheinigung aus, bei welcher entweder der Studierende oder der Familienangehörige (fast immer ein Elternteil) versichert ist. Es kann sich auch um diejenige Krankenkasse handeln, bei der zuletzt die Familienversicherung bestand. …