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BaföG Krankenkassenbeiträge

Neues Bafög neue Krankenkassenbeiträge

Günstiger Studententarif für die Krankenversicherung Studenten

In Deutschland gibt es ganz allgemein eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung. Jeder Bürger muss sich krankenversichern. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist automatisch eingeschlossen. Auch sie ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Die Beiträge zu KV und PV werden zwar getrennt berechnet, jedoch in einer Summe vom Versicherungsnehmer an die ausgewählte Krankenkasse bezahlt. Sie ist Träger der Pflegekasse und leitet intern den Anteil des PV-Beitrages weiter.

Für den im heimischen Haushalt lebenden Schüler regeln seine Eltern die Zugehörigkeit zur Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung, der GKV sind alle Kinder mitversichert. Das ist die Familienversicherung. Die greift auch für die meisten Studenten bis zu ihrem 25sten Lebensjahr (plus ein Jahr bei Bundesfreiwilligendienst). Außer es wird während des Semesters ein eigenes monatliches Einkommen von über 420 Euro beziehungsweise bei einem Minijob 450 Euro erzielt. BAföG-Zahlungen, Unterhaltszahlungen und der Verdienst aus einer Arbeit innerhalb der Semesterferien werden nicht angerechnet.

Fällt man mit 25 oder wegen zu hohem Einkommen aus der Familienversicherung muss man sich selbst versichern. 

Es wird dann angenommen, dass die entscheidende Einnahme zur Deckung der monatlichen Ausgaben für den Lebensunterhalt das BAföG ist. Zu den regelmäßigen Pflichtausgaben gehört der Monatsbeitrag zur Pflege- sowie zur Krankenversicherung Studenten.

Soweit, so gut!

So berechnet sich die Krankenversicherung Studenten

Vergleichbar mit der Arbeitseinkommen für Arbeitnehmer wird für Studenten deren BAföG-Einkommen zugrunde gelegt. Für das Wintersemester 2019/2020 beträgt der neue BAföG-Höchstbetrag 853 Euro und ab dem darauffolgenden Wintersemester 861 Euro.

Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:

–    419 Euro Grundbedarf [zukünftig 8 Euro mehr]

–    325 Euro Wohnpauschale

–    109 Euro Zuschlag für KV und PF

Der KV-Beitragssatz beträgt einheitlich in der gesetzlichen Krankenversicherung 10,22 Prozent gerechnet vom BAföG-Höchstsatz. Das sind 10,22 Prozent von 853 Euro = 87,18 Euro. Hinzukommt ein individueller Zusatzbeitrag, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein kann. Der Durchschritt liegt bei 0,9 Prozent von 853 Euro = 7,68 Euro. Summe der Krankenversicherung für Studenten somit 94,86 Euro, aufgerundet 95 Euro. Diese KV-Beitragsberechnung gilt für Studenten bis zum 25. Lebensjahr mit eigenem Wohnsitz, also außerhalb des Elternhauses.

Die Berechnung des Pflegebeitrages erfolgt anders, und zwar prozentual von der tatsächlichen Höhe des Monatseinkommens. Für den ledigen 23-jährigen Studenten mit eigenem Haushalt beträgt die PV 3,3 Prozent, regulär 3,05 Prozent. Als Durchschnittswert wird für die Studenten-PV ein Monatsbeitrag zwischen 20 und 25 Euro angesetzt. In der Summe ergibt das für Kranken- und für Pflegeversicherung zusammen einen Monatsbeitrag von etwa 115 bis 120 Euro. Diese Gesamtkosten sind eine laufende Verbindlichkeit für den Studenten in dieser Alters- und Lebenssituation.

Studententarif und BAföG-Amt – erst die Immatrikulation, dann der Studententarif

Rechtsgrundlage für einen BAföG-Zuschuss zur Kranken- und zur Pflegeversicherung ist § 13a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, kurz BAföG. Der dortige Fachbegriff ist Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag. Der beträgt für Auszubildende und Studenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV versichert sind, 84 Euro für die Kranken- und weitere 25 Euro für die Pflegeversicherung. Wer es richtig anfasst, der bekommt einen monatlichen BAföG-Zuschlag für KV + PV in Höhe von insgesamt bis zu 109 Euro.

Dem gegenüber steht der Monatsbeitrag für diese beiden Versicherungen von 115 bis höchstens 120 Euro. Aus dieser Rechnung ergibt sich, dass der Student mit eigenem Wohnsitz im Alter von bis zu 30 Jahren für einen monatlich ein- bis niedrigen zweistelligen Betrag rundum kranken- und pflegeversichert ist. Diese „Beitragshöhe“ beinhaltet das gesamte Leistungsangebot von Kranken- und von Pflegeversicherung. Mit Blick darauf kann ohne Übertreibung festgestellt werden, dass man als Student in dieser Lebenssituation für recht wenig Geld top versichert ist.

Der BAföG-Zuschlag zur Kranken- und zur Pflegeversicherung ist jedoch kein Selbstläufer. Er muss formell beim zuständigen BAföG-Amt schriftlich beantragt werden. Dafür gibt es eine Vielzahl und Vielfalt an Formularen. Spätestens jetzt wird dem Studenten die Redewendung bewusst: Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare. An den meisten der deutschlandweiten Universitäten und Hochschulen ist das BAföG-Amt, Amt für Ausbildungsförderung dem jeweiligen Studentenwerk angegliedert, oftmals sogar in demselben Gebäude auf dem Campus.

Jetzt gilt es aufzupassen! Voraussetzung sowohl für den Antrag auf BAföG als auch auf den Kranken- und den Pflegeversicherungszuschlag ist die Immatrikulation an der betreffenden Hochschule. Daraus ergibt sich dann, oder anders gesagt erst danach steht fest, welches BAföG-Amt sachlich und örtlich zuständig ist. Das Wissen über den Studienort reicht nicht aus; der Student muss seine Immatrikulationsbescheinigung in der Tasche haben und sie vorlegen können.

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