BAFÖG – Zuschlag für die studentische Krankenversicherung
Als beitragspflichtiger Student kann die Krankenversicherung ganz schön teuer werden. Damit sich jeder Student eine Krankenversicherung leisten kann, hilft der Staat.
Voraussetzungen für Studierende
- Du bist generell BAföG-berechtigt
- Du bezahlst die Kranken- und Pflegeversicherung selbst
- Deine BAföG-Förderung liegt noch unter dem BAföG Höchstsatz
- Du bist nicht mehr familienversichert und musst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen
Übrigens: Auch wenn du BAföG im Zweitstudium, BAföG-Ausland oder BAföG im Praktikum erhältst, kannst du einen Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen. Der Zuschlag kann auch gewährt werden, wenn du älter als 25 Jahre bist oder wenn der besser verdienende Elternteil privat versichert ist. In diesem Fall muss dir der Zuschlag ebenfalls für deine private Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden.
Wann gibt es keinen Zuschuss?
Wenn deine Eltern gesetzlich versichert sind und du unter 25 Jahre alt bist, bist du in der Regel familienversichert und zahlst nichts. Bist du aber nicht mehr familienversichert, weil du zum Beispiel als Werkstudent arbeitest, kann es sein, dass du den Zuschlag nicht bekommst. Das Gleiche gilt, wenn du privat versichert bist, obwohl du noch bei deinen Eltern familienversichert sein könntest. Es gibt keinen BAföG-Zuschuss, wenn du als Arbeitnehmer versichert bist, weil du nicht vom Werkstudentenstatus profitieren kannst, obwohl du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest.
Übrigens: Wenn du während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden arbeitest, kannst du gar kein Studenten-BAföG bekommen. Es gibt aber auch andere Konstellationen ohne Werkstudentenstatus, die per se gegen BAföG sprechen würden. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein prägender Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und dem Studium besteht. Es kann aber auch sein, dass dein Arbeitgeber dich weiterhin als Arbeitnehmer beschäftigt und deinen Werkstudenten-Status erst gar nicht geprüft hat. Machst du ihn darauf aufmerksam, so musst du dich in diesem Fall selbst krankenversichern und dies dem BAföG-Amt melden.
Wie sieht es im Auslandssemester beziehungsweise Auslandsstudium aus?
Deine beitragspflichtige Krankenversicherung während des Auslandssemesters oder -studiums wird vom BAföG in Höhe des Krankenversicherungszuschlags im Inland übernommen. Wenn du nur vorübergehend im Ausland studierst oder ein Praktikum absolvierst, bleibst du im Inland versicherungspflichtig. Du erhältst den oben genannten Betrag zusätzlich zu deinem Inlandsbedarf, der auch einen Betrag für die Pflege- und Krankenversicherung enthält. Absolvierst du dein Studium dagegen komplett im Ausland, dann bist du im Inland nicht mehr als Student versicherungspflichtig. Dementsprechend gibt es vom BAföG auch nur den Betrag für den Krankenversicherungsschutz im Ausland.
Höhe des BAföG-Zuschusses für Studierende
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich über einen Zuschuss von 84€ zur Krankenversicherung und 25€ zur Pflegeversicherung freuen. Damit sind fast alle Kosten für die studentische Krankenversicherung abgedeckt, denn für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du nur noch knapp 5 Euro im Monat.
Wenn du als Student privat versichert bist, bekommst du den gleichen BAfög-Zuschuss wie gesetzlich versicherte Studenten und musst so selbst mehr zahlen.
How To: Antrag auf Bafög-Krankenversicherung Zuschlag stellen
Diesen Zuschuss bekommst du nicht automatisch, wenn du BAföG beziehst, sondern musst ihn seperat beantragen.
Das Formblatt zu deinem BAföG-Zuschuss kannst du dir hier downloaden. Den ausgefüllten Antrag musst du anschließend an deine Krankenkasse senden, welche ihn nun vervollständigen. Den fertigen Antrag kannst du nun an das BAföG-Amt schicken. Weitere Informationen findest du hier mit dem Antragsasistenten auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
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