Krankenversicherung als Promotionsstudent

Wie passt das zusammen?

Der erfolgreiche Studienabschluss ist zweifellos ein entscheidender, oftmals jedoch noch keineswegs der letzte Schritt auf der zukünftigen Karriereleiter. Das i-Tüpfelchen und nicht selten ein Muss ist die anschließende Promotion. Ziel ist die Verleihung des akademischen Doktorgrades. Bis dahin ist der bisherige Student ein Doktorand, der an seiner Dissertation schreibt. Für ihn stellt sich die im Lebensalltag wichtige Frage, wie es mit seiner bisherigen studentischen Krankenversicherung jetzt als Doktorand weitergeht. Gibt es für ihn analog zu den bisherigen Jahren eine Krankenversicherung eigens für eigene Promotionsstudenten?

Die einfachste Antwort lautet: Gute Frage – nächste Frage!

Doch so geht es nicht, auch weil die Krankenversicherung Zeit seines Lebens für jeden Bürger eine gesetzliche Pflichtversicherung ist. Sie beginnt bei der Geburt mit der Mitgliedschaft im Rahmen der Familienversicherung über die Eltern und endet beim Ableben als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer der privaten Krankenversicherungen. Für die Jahre und Jahrzehnte dazwischen bieten sich verschiedenartige Möglichkeiten an. Beeinflusst werden sie durch Beruf, Familienstand und Einkommen. Diese Situation gilt auch während des Promotionsstudiums bis zur Verleihung des Doktortitels.

Beitragshöhe für Doktoranden

Die bisherige günstige studentische Krankenversicherung geht nicht nahtlos in eine ähnlich günstige Promotionsstudent-Krankenversicherung über.

Für Versicherungsart und Beitragshöhe ist das Einkommen des Doktoranden mit ausschlaggebend 

Der vergünstigte studentische Krankenkassenbeitrag gilt ausschließlich für ein berufsqualifizierendes Erststudium. Dazu gehören sowohl Bachelor als auch der darauf aufbauende Masterstudiengang. Danach ist Schluss, und zwar ganz unabhängig von einer möglichen weiteren Immatrikulation oder Nicht-Immatrikulation als Doktorand. Der super günstige Krankenkassenbeitrag ist auf das Erststudium begrenzt; zu dem gehört nicht das Promotionsstudium oder anders gesagt derjenige Zeitraum, in dem an der Dissertation geschrieben wird. Dabei ist es unerheblich, ob zu diesem Zweck an der Hochschule gearbeitet oder weiterhin studiert wird. Oftmals arbeiten Doktoranden als wissenschaftliche Mitarbeiter oder in anderer Funktion an sowie außerhalb der Universität. Für die GKV ist einzig und allein das Monatsentgelt in Euro ausschlaggebend.

– Für den Doktoranden mit Einkommen berechnet sich der Beitrag für Kranken- und für Pflegeversicherung nach dem Monatsentgelt. Er ist ein abhängig, das heißt unselbstständig Beschäftigter vergleichbar mit Beamten, Arbeitern und Angestellten.

– Ohne eigenes Einkommen im Promotionsstudium besteht grundsätzlich die Wahl zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in einer GKV und der Zugehörigkeit zu einer privaten Krankenversicherung. Das Ergebnis ist einzelfallabhängig. Gängige Praxis ist die freiwillige GKV-Mitgliedschaft. Monatsbeitrag sowie Versicherungsleistung sind deutschlandweit im Großen und Ganzen weitgehend gleich vor dem Hintergrund, dass der Leistungsumfang in der GKV von Gesetzes wegen auf das medizinisch Notwendige beschränkt sein muss.

Für den Doktoranden ist die Beitragshöhe während des Promotionsstudiums gegenüber bisher ein finanzieller Schock. Kranken- und Pflegeversicherung kosten aktuell monatlich 180 bis knapp 200 Euro. Als Arbeitnehmer würde er nur die Hälfte davon bezahlen, weil sich der Arbeitgeber von Gesetzes wegen in derselben Höhe beteiligen muss. Ohne Einkommen gibt es keinen Arbeitgeber und somit auch keine anteilige Kostenbeteiligung.

– In der privaten Krankenversicherung, der PKV wird ganz anders gerechnet als in der GKV. Der PKV-Beitrag ist nicht einkommensabhängig. Er wird tarifbezogen und immer individuell für den einzelnen Versicherungsnehmer berechnet. In jungen Jahren ist die Zugehörigkeit zur PKV vielfach deutlich günstiger als in der GKV. Einen Überblick zu den aktuellen Tarifen liefert unser  Tarifvergleich private Krankenversicherung,

 

Bundesweite Unterschiede der Krankenkassen

Dem Doktoranden wird es kaum möglich sein, über die Bedingungen der einzelnen GKV Näheres und vor allem Verbindliches zu erfahren. Manche unter ihnen lassen die bisherige studentische Krankenversicherung stillschweigend weiterlaufen in der Hoffnung, dass aus dem Studenten über den Doktoranden später ein zahlungskräftiges Versicherungsmitglied wird. Dieselbe Situation kann eintreten, wenn das GKV-Controlling lückenhaft ist.

Für eine weitergehende Unsicherheit sorgt das Stipendium. Es ist kein Gehalt in dem Sinne des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes, sondern per Definition eine finanzielle Förderung. Für den Doktoranden kann sich das zweischneidig auswirken.

  • Die gesetzliche Krankenkasse darf das Stipendium nicht als Arbeitsentgelt bewerten. Der Stipendiat ist aus dieser Sichtweise einkommenslos und muss sich freiwillig in der GKV versichern.
  • Mit Anerkennung des Stipendiums als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt ist der Monatsbeitrag aus zweierlei Sichtweise deutlich niedriger:

– der Versicherungsbeitrag orientiert sich an der Höhe des Stipendiums

– der Arbeitgeber übernimmt aufgrund der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit des Stipendiaten die Hälfte des Monatsbeitrages.

Du hast weitere Fragen zu dem Thema? Dann nimm gern mit unseren Krankenversicherungsexperten Kontakt auf.