Krankenversichert über die Familienversicherung – das müssen Studenten wissen
Der Studienbeginn wirft viele Fragen auf, unter anderem, wie es hinsichtlich der Krankenversicherung aussieht: Bleibt alles beim Alten oder muss ich mich selbst versichern? Normalerweise nicht, sofern die Familienversicherung noch greift. Was es zum Thema zu wissen gilt, verrät dir deine Studentenkrankenkasse.
Familienversichert über Eltern oder Ehepartner
Bei der Familienversicherung handelt es sich um die Krankenversicherung deiner Eltern, von der du auch als angehender Student profitierst. Du musst keinerlei Beiträge zahlen und bist dennoch abgesichert. Gib bei der Immatrikulation einfach die Mitgliedbescheinigung eurer Krankenkasse ab.
Eine generelle Voraussetzung für die Familienversicherung im Studium ist, dass mindestens ein Elternteil oder dein Ehe-/Lebenspartner gesetzlich krankenversichert ist. Ist jedoch ein Elternteil oder der angeheiratete Partner deines gesetzlich versicherten Elternteils privat versichert und verdient ein höheres Einkommen, kannst du dich nicht familienversichern.
In diesen Fällen endet die Familienversicherung
Sind Kinder von Studenten auch familienversichert?
Bist du Student und hast ein Kind, so ist dieses ebenfalls durch die Familienversicherung geschützt, wenn du und der andere Elternteil gesetzlich versichert sind. Seid ihr beide noch familienversichert, greift die Familienversicherung der Großeltern. Ist der andere Elternteil hingegen privat versichert und ihr lebt zusammen, tritt die Familienversicherung nicht in Kraft.
Kann man zurück in die Familienversicherung?
Möglicherweise warst du zwischenzeitlich schon freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert, beispielsweise aufgrund von Ausbildung oder Arbeitstätigkeit. Das bedeutet jedoch nicht, dass du nicht in die Familienversicherung zurück kannst – im Gegenteil, meist sogar rückwirkend. Sind die betreffenden Voraussetzungen (Alter, Einkommensgrenze, Versicherungsstatus der Eltern) erfüllt, stellt die Rückkehr kein Problem dar.
Dank der Familienversicherung hast du keine monatlichen Ausgaben für die Krankenversicherung, die erst im Falle der genannten Gründe auf dich zukommen. Als Student kommst du dann in die studentische Pflichtversicherung, die maximal bis zum 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester besteht. Sie ist günstiger als die freiwillige Krankenversicherung, die du im Anschluss daran oder bei Studienende benötigst.